Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ocean Cargo

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten zwischen dem Besteller (von nun an als Auftraggeber bezeichnet) und der Ocean Cargo, Lademannbogen 55, 22339 Hamburg, (von nun an als Spediteur bezeichnet) für über die Website www.oceancargo.de (von nun als Website bezeichnet) abgeschlossenen Verträge über die Durchführung von Seetransporten, vorausgehende und anschließende Landtransporte, Logistikaufgaben und weitere Leistungen, die mit dem Transport zusammenhängen, sowie gegebenenfalls zusätzliche Versicherungsleistungen (gem. Ziffer 21 ADSp 2017) durch den Spediteur. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Spediteur und Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB des Spediteurs in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Spediteur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

1. Leistungsbeschreibung

  • a. Der Spediteur verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber die Versendung der im Speditionsauftrag bezeichneten Güter zu besorgen. Die Versendung der Güter erfolgt als Sammelladungen im Sinne des § 460 Abs.1 HGB („LCL“) oder als FullContainer-Load („FCL“). Dies obliegt der freien Wahl des Spediteurs.
  • b. Der Transport der Güter erfolgt zwischen den im Speditionsauftrag angegebenen Adressen.
  • c. Das Angebot des Spediteurs richtet sich nur an gewerbliche Kunden.
  • d. Der Spediteur schließt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eine Güterversicherung ab.

2. Registrierung

  • a. Der Auftraggeber muss sich auf der Website mit einem Profil registrieren, um Bestellungen aufzugeben. Dies kann während des Bestellvorganges oder auch davon unabhängig durchgeführt werden. Hierbei müssen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben gemacht werden. Auch diese AGB müssen akzeptiert werden.
  • b. Der Nutzer muss die natürliche oder juristische Person sein, welche auch den Vertrag über die Versendungsbesorgung abschließen wird. Die erfolgreiche Anmeldung und Vereinbarung erfolgt erst dann, wenn die Registrierung erfolgreich vom Spediteur bestätigt wurde. Sollten zeitlich nachfolgende Änderungen erfolgen, sind diese unverzüglich im angelegten Profil einzutragen.
  • c. Eine Registrierung ist nur Unternehmen/Unternehmern möglich. Davon wiederum ausgenommen sind Transport- und Logistikdienstleister.
  • d. Der Spediteur wird die Registrierung prüfen und behält sich das Recht vor, das Anlegen eines Nutzungsprofils nicht zuzulassen bzw. dieses zu löschen. Missbrauch bzw. falsche Angaben führen zur sofortigen Sperrung und Löschung der Daten.
  • e. Mit der Registrierung auf der Website des Spediteurs entstehen keine Kosten.

3. Betrieb der Website

  • a. Es besteht kein Anspruch die eingerichtete Website zeitlich uneingeschränkt nutzen zu können. Eine Haftung wird insoweit nicht übernommen.
  • b. Aufgrund von systembedingten Ausfällen kann es zur temporären Nichtverfügbarkeit der Website kommen. Regressansprüche werden hierdurch für die Nutzer nicht begründet.

4. Vertragsschluss

  • a. Der Auftraggeber kann einen Auftrag über das entsprechende Formular auf der Website aufgeben. Dabei hat der Auftraggeber seine Daten, Informationen über den Verladehafen, Ziel, Versandtermin, Gewicht, Packstückanzahl und Volumen und eine detaillierte Beschreibung der zu versendenden Güter abzugeben.
  • b. Durch den Klick auf den Button „Zahlungspflichtig buchen“ am Ende des Bestellprozesses, gibt der Auftraggeber ein ihn bindendes Angebot ab. Der Auftraggeber versichert damit, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen und korrekt sind. Erst durch eine Auftragsbestätigung durch den Spediteur per E-Mail kommt der Vertrag zustande.
  • c. Es gelten die ADSp 2017, soweit nicht durch diese AGB etwas Abweichendes vereinbart wurde.
  • d. Ferner werden keine Fixtermine garantiert oder zugesagt. Alle vereinbarten Anliefertermine verstehen sich als zirka Termine.

5. Rücktrittsvorbehalt

  • a. Der Spediteur kann bis 24 Stunden vor dem Tag der Auftragsdurchführung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn er selbst keinen Dritten mit dem Transport beauftragen kann. Für die Stornierung ist eine rechtzeitige Benachrichtigung per E-Mail ausreichend.
  • b. Der Spediteur kann jederzeit vor Beginn der Auftragsdurchführung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn der Grund für den Rücktritt in der Sphäre des Auftraggebers liegt, insbesondere dann, wenn der Auftraggeber eine seiner Verpflichtung aus dem Vertrag, einschließlich dieser AGB – insbesondere aus Ziffer 4 a - oder aus dem Gesetz verletzt oder wenn der Auftraggeber über seine Liquidität täuscht oder wenn die Liquidität fehlt. Für die Stornierung ist eine rechtzeitige Benachrichtigung per E-Mail ausreichend.
  • c. Der Auftraggeber kann bis 48 Stunden vor dem Tag der Auftragsdurchführung vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt durch den Auftraggeber steht dem Spediteur eine Zahlung in Höhe von einem Drittel der vereinbarten Vergütung zu.Der Auftraggeber stellt zudem den Spediteur von Ansprüchen der, vom dem Spediteur beauftragten, durchführenden Transportdienstleistern frei.

6. Vom Versand ausgenommene Güter

  • a. Vom Versand ausgenommen sind
    • Güter, deren Besitz und Versendung durch Gesetz verboten sind;
    • Güter, von denen eine Bedrohung für Gesundheit, Sicherheit oder Eigentum ausgeht;
    • Güter, die verderblich sind (insbesondere frische Lebensmittel);
    • lebende oder Tiere oder Pflanzen;
    • Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen;
    • Güter, deren Inhalt besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;
    • Schmierstoffe;
    • Benzin;
    • Öl;
    • Gefahrgut;
    • Geld;
    • Edelmetalle in Barrenform;
    • Kunstgegenstände;
    • Temperaturgeführte Güter
    • Schusswaffen im Sinne des § 1 Waffengesetz;
    • Schwergut sowie Großraumtransporte, Kran- oder Montagearbeiten;
    • abzuschleppende oder zu bergende Güter.
  • b. Bei Fragen über die Versandbarkeit von Gütern, steht dem Auftraggeber der Kundenservice des Spediteurs zur Verfügung.

7. Vergütung und Aufwendungsersatz

  • a. Für die Organisation des Transports inkl. Erbringung von Nebenleistungen erhält der Spediteur vom Auftraggeber eine fixe Vergütung in der Höhe der im Bestellprozess angezeigten Preise.
  • b. Fallen auf das zu transportierende Gut besondere, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhergesehene Aufwendungen an, so kann der Spediteur diese vom Auftraggeber ersetzt verlangen, sofern und soweit diese erforderlich waren. Der Spediteur hat vor Tätigung der Aufwendungen die Weisung des Auftraggebers einzuholen, es sei denn, dies ist aufgrund besonderer Umstände nicht möglich.
  • c. Ergeben sich Mehrkosten aus fehlerhaften Angaben des Auftraggebers zum Transport, insbesondere bezüglich des Transportdatums, des Guts, der Zollanmeldung oder hinsichtlich der Lieferadresse, so trägt der Auftraggeber die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.

8. Zahlung, Preise und Rechnungsstellung

  • a. Der Spediteur bietet die Zahlungsmethoden Firmenlastschriftmandat und Überweisung an.
  • b. Grundlage für die von Ocean Cargo berechneten und genannten Transportpreise sind die Angaben des Versenders. Bei festgestellter Unrichtigkeit kann der endgültig zu zahlende Preis hiervon abweichen.
  • c. Mangelnde Verfügbarkeit von Transportkapazitäten des beauftragten Verfrachters kann zu Preisänderungen führen. Durch unrichtige Angaben des Auftraggebers entstandener Mehraufwand ist vom Auftraggeber zu tragen. Dieser stellt dem Spediteur von Ansprüchen der beauftragten Verfrachtern wegen des entstandenen Mehraufwandes frei.
  • d. Unser Angebot versteht sich exklusive Lagergelder, Kosten für Demurrage und Detention, Multistops und Wartezeiten an den Terminals, an Zollämtern, während des Transportes oder bei Entladung. Ebenso sind Eingangsabgaben wie Zoll und EUSt, Kosten wie Zollbeschau, Vorführung der Sendung am Veterinäramt oder anderen Behörden sowie die dazugehörigen Handling- und Folgekosten nicht enthalten. Zudem weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass eine kostenfreie Rücknahme der Leercontainer im nächstliegenden Inlandsdepot, von der jeweiligen Equipment Situation der einzelnen Carrier abhängt. In Folge dessen können Drop Off Charges oder auch Leercontainerrückführungskosten in den Seehafen anfallen. Eine vorherige Notiz kann im Regelfall nicht gegeben werden.
  • e. Der Auftraggeber hat dem Spediteur darüber hinaus sämtliche Kosten zu erstatten, die aus Anlass der Beförderung der Sendung in seinem Interesse entstehen oder verauslagt werden. Dies gilt auch für Kosten der Rückbeförderung.
  • f. Änderungen der Preise werden rechtzeitig auf der Website bekannt gegeben.
  • g. Der Auftraggeber haftet für etwaige Zusatzkosten, die bei Rücklastschriften entstehen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat. Dabei sind sich die Parteien einig, dass der Grundsatz „Geld hat man zu haben“ gilt. Der Spediteur erhält jedoch in jedem Falle der Nichtzahlung ein Pfandrecht an den Gütern. Mehrkosten die durch dieses Recht entstehen, müssen von dem Auftraggeber ebenso ersetzt werden.
  • h. Die Vergütungen des Spediteurs sind mit Rechnungsstellung sofort fällig. Der Auftrag an den ausführenden Dienstleister, den der Spediteur bestellt hat, wird erst nach Zahlungseingang diesem zugeschickt.
  • i. Der Spediteur wird dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung eine Rechnung über die vereinbarte Vergütung zzgl. der in Lit. d. genannten Kosten per E-Mail zusenden. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Spediteur dem Auftraggeber zusätzlich eine Rechnung in Papierform gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 3,50 EUR ausstellen und zukommen lassen.

9. Selbsteintritt; Abschluss von Ausführungsverträgen durch den Spediteur

  • a. Dem Spediteur steht es frei, gem. § 458 HGB den Transport selbst durchzuführen oder dazu notwendige Ausführungsverträge mit Dritten abzuschließen.
  • b. Schließt der Spediteur Ausführungsverträge, insbesondere Frachtverträge, Lagerverträge oder Verträge über die Zollabwicklung mit Dritten, so teilt er Namen und Adresse der beauftragten Dritten auf Anfrage des Auftraggebers dem Auftraggeber mit.
  • c. Der Spediteur ist in der Wahl dafür frei.

10. Urheber- und Lizenzrechte; Haftung für Links

  • a. Die durch den Betreiber erstellten Inhalte und Werke auf der Website unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
  • b. Der Betreiber der Website ist bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.
  • c. Die Website enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte der Spediteuer keinen Einfluss hat. Daher wird für die fremden Inhalte auch keine Gewähr übernommen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei bekannt werden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

11. Transportabwicklung

  • a. Der Auftraggeber übergibt die zum Transport bestimmten Güter dem von dem Spediteur mit der Transportdurchführung beauftragten Dritten an der im Speditionsauftrag genannten Adresse und Uhrzeit.
  • b. Der Auftraggeber informiert den Spediteur vor Übergabe des Transportgutes über die für die vertrags- und gesetzmäßige Durchführung notwendigen Beschaffenheitsangaben und Besonderheiten des Transportgutes. Hierunter fallen z.B. Angaben über Gewicht, Art, Stückzahl, Ausmaß und Gewicht einzelner Güter, Verpackung und ob es sich um Gefahrgut handelt.
  • c. Abweichend von § 486 Abs.2 HGB hat der Auftraggeber das Gut in das Schiff zu verladen und das Gut zu löschen.

12. Weisungsrecht des Auftraggebers

  • a. Dem Auftraggeber steht zur Konkretisierung der Leistungen ein auf den Auftrag bezogenes Weisungsrecht zu. Der Spediteur hat diese zu befolgen.
  • b. Sind Weisungen nicht ausreichend erteilt oder nicht ausführbar, darf der Spediteur nach pflichtgemäßen Ermessen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben handeln.
  • c. Der Spediteur oder ein von ihm dazu beauftragter Dritter wird den Auftraggeber auf eine offensichtliche Unrichtigkeit und Undurchführbarkeit seiner Weisungen aufmerksam machen. Besteht der Auftraggeber dennoch auf die Ausführung der ersteilten Weisung, trägt dieser selbst hierfür die Verantwortung; der Spediteur haftet dann nicht.

13. Haftung

  • a. Gemäß § 512 Abs.2 Nr.1 HGB wird vom zweiten Untertitel des fünften Buches des Handelsgesetzbuchs dahingehend abgewichen, dass der Spediteur ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung nicht zu vertreten hat, wenn der Schaden durch ein Verhalten bei der Führung oder der sonstigen Bedienung des Schiffes, jedoch nicht bei der Durchführung von Maßnahmen, die überwiegen im Interesse der Ladung getroffen wurden, oder durch Feuer oder Explosion an Bord des Schiffes entstanden ist.
  • b. Für andere Schäden als wegen Verlusts oder der Beschädigung des Gutes oder derLieferfristüberschreitung haftet der Spediteur nicht. Dies gilt jedoch nicht:
    • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Spediteurs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Spediteurs beruhen;
    • Für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Spediteurs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Spediteurs beruhen. Satz 1 gilt auch nicht für solche Schäden, die mit der Ausführung der Beförderung des Gutes zusammenhängen.
  • c. Hinsichtlich der vorausgehenden oder anschließenden Landtransporte ist der Wertersatz, abweichend von § 431 Abs.1 und Abs.2 HGB - gemäß § 449 Abs.2 Nr.1 HGB -, auf einen Betrag von 4,00 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt.

14. Versicherung

  • a. Der Spediteur hat eine Haftungsversicherung abgeschlossen und wir dem Auftraggeber auf Anfrage eine Bestätigung hierüber zukommen lassen.
  • b. Der Spediteur ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen.

15. Schlussbestimmungen

  • a. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
  • b. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen dem Spediteur und Auftraggeber ergeben oder damit im Zusammenhang stehen, ist Hamburg.
  • c. Es gilt deutsches Recht.
  • d. Sollten diese AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen Vorschriften.